Steuern

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Steuern

Ertragssteuer

Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab einem Firmenwert von 1.000.000€ (eine Million Euro) fällig.

Steuersätze und Freibeträge

  • Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei (Freibetrag)
  • Danach gilt ein progressiver Steuertarif:
    • Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€ über dem Freibetrag
    • Der Steuersatz erhöht sich für jede weiteren 5.000€ um 1%
    • Maximal sind 40% Ertragssteuer zu bezahlen (bei Gewinnen ab 180.000€)

Berechnung der Ertragssteuer

Gewinn-Segment Steuersatz Steuerbetrag
0€ - 5.000€ 4% 200,00€
5.001€ - 10.000€ 5% 250,00€
10.001€ - 15.000€ 6% 300,00€
15.001€ - 20.000€ 7% 350,00€
20.001€ - 25.000€ 8% 400,00€
25.001€ - 30.000€ 9% 450,00€
30.001€ - 35.000€ 10% 500,00€
35.001€ - 39.713€ 11% 518,43€
Summe 2.968,43€

Beispiel:

Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:

  1. Zunächst wird der Freibetrag abgezogen: 59.713€ - 20.000€ = 39.713€ steuerbarer Gewinn
  2. Dieser steuerbare Gewinn wird progressiv besteuert (siehe Tabelle)
  3. Es fallen insgesamt 2.968,43€ Ertragssteuern an

Hinweis: Bei einem Tagesgewinn ab 180.000€ wird der über dem Freibetrag liegende Betrag pauschal mit dem Höchststeuersatz von 40% besteuert.

Siehe auch