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Steuern

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Steuern

Ertragssteuer

Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab einem Firmenwert von 1.000.000€ (eine Million Euro) fällig.

Steuersätze und Freibeträge

  • Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei (Freibetrag).
  • Danach gilt ein progressiver Steuertarif:
    • Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€ über dem Freibetrag.
    • Der Steuersatz erhöht sich für jede weiteren 5.000€ um 1%.
    • Maximal sind 40% Ertragssteuer zu bezahlen (bei Gewinnen ab 180.000€).

Berechnung der Ertragssteuer

Gewinn-Segment Steuersatz Steuerbetrag
0€ – 5.000€ 4% 200,00€
5.001€ – 10.000€ 5% 250,00€
10.001€ – 15.000€ 6% 300,00€
15.001€ – 20.000€ 7% 350,00€
20.001€ – 25.000€ 8% 400,00€
25.001€ – 30.000€ 9% 450,00€
30.001€ – 35.000€ 10% 500,00€
35.001€ – 39.713€ 11% 518,43€
Summe 2.968,43€

Beispiel:

Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:

  1. Zunächst wird der Freibetrag abgezogen: 59.713€ – 20.000€ = 39.713€ steuerbarer Gewinn.
  2. Dieser steuerbare Gewinn wird progressiv besteuert (siehe Tabelle).
  3. Es fallen insgesamt 2.968,43€ Ertragssteuern an.

Hinweis: Bei einem Tagesgewinn ab 180.000€ wird der über dem Freibetrag liegende Betrag pauschal mit dem Höchststeuersatz von 40% besteuert.

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Konzernregelung

Definition

Ein Konzern besteht aus mehreren Firmen, die

  • vom selben Manager geführt werden oder
  • in gemeinsamer Kooperation von mehreren Managern betrieben werden.

Alle beteiligten Unternehmen gelten systemseitig als Teil eines Konzernverbunds.

Konzernsteuer

Firmen eines Konzerns unterliegen einer zusätzlichen Abgabe, wenn sie innerhalb der letzten drei Tage miteinander gehandelt haben.

  • Höhe der Konzernsteuer: 10-15% des erzielten Gewinns. Je beteiligter Konzernfirma werden 5% erhoben.
  • Empfänger: Stadtkasse
  • Auslöser: Handel zwischen Firmen desselben Konzerns innerhalb eines 3‑Tage‑Fensters

Ausnahmen

Unabhängige Firmen, die keinem Konzern angehören, sind von der Konzernsteuer nicht betroffen.

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Siehe auch