Steuern
(Weitergeleitet von Privatvermögen)
Inhaltsverzeichnis
Steuern
Ertragssteuer
Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab einem Firmenwert von 1.000.000€ (eine Million Euro) fällig.
Steuersätze und Freibeträge
- Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei (Freibetrag)
- Danach gilt ein progressiver Steuertarif:
- Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€ über dem Freibetrag
- Der Steuersatz erhöht sich für jede weiteren 5.000€ um 1%
- Maximal sind 40% Ertragssteuer zu bezahlen (bei Gewinnen ab 180.000€)
Berechnung der Ertragssteuer
Gewinn-Segment | Steuersatz | Steuerbetrag |
---|---|---|
0€ - 5.000€ | 4% | 200,00€ |
5.001€ - 10.000€ | 5% | 250,00€ |
10.001€ - 15.000€ | 6% | 300,00€ |
15.001€ - 20.000€ | 7% | 350,00€ |
20.001€ - 25.000€ | 8% | 400,00€ |
25.001€ - 30.000€ | 9% | 450,00€ |
30.001€ - 35.000€ | 10% | 500,00€ |
35.001€ - 39.713€ | 11% | 518,43€ |
Summe | 2.968,43€ |
Beispiel:
Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:
- Zunächst wird der Freibetrag abgezogen: 59.713€ - 20.000€ = 39.713€ steuerbarer Gewinn
- Dieser steuerbare Gewinn wird progressiv besteuert (siehe Tabelle)
- Es fallen insgesamt 2.968,43€ Ertragssteuern an
Hinweis: Bei einem Tagesgewinn ab 180.000€ wird der über dem Freibetrag liegende Betrag pauschal mit dem Höchststeuersatz von 40% besteuert.