Baugenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. August 2017, 15:39 Uhr
Bevor man ein Gebäude bauen kann, muss man eine Baugenehmigung besitzen.
Beim Spielstart oder einem Account-Reset (Neustart) erhält man 2 Baugenehmigungen, die man frei nutzen kann, egal in welcher Stadt oder für welchen Gebäudetyp.
Es gibt 6 Arten von Baugenehmigungen:
- Geschäfte - > alle Verkaufsgebäude
- Agrarbetriebe - > Farm, Viehzucht und Sägewerk
- Bergwerke - > Bohrturm und alle Minen
- Fabriken - > alle Fabriken
- Lager - > Lagerhaus und Kühlhaus
- Firmengebäude - > Werbeagentur und Forschungslabor
und aktuell folgende Städte:
Eine Baugenehmigung muss in der Stadt beantragt werden, wo man sie benötigt, und kann erst nach Ablauf der Genehmigungsfrist verwendet werden. Will man eine Baugenehmigung, die in der einen Stadt zugeteilt wurde, auf die andere Stadt übertragen, kostet dies 100 Schottertaler.
Baugenehmigungen werden global gezählt, das heißt, wenn man bereits in Reibach zwei Baugenehmigungen einer Art besitzt und dann in Zasterhausen oder Groschenheim von derselben Art die erste Baugenehmigung beantragt, dann ist dies global die dritte Baugenehmigung.
Eine neue Baugenehmigung kostet [ (neue Stufe)² * 1000 ] € und dauern [ neue Stufe * 10 ] Stunden.
Die Benachrichtigung über eine bewilligte Baugenehmigung erfolgt nur, wenn man sich in der entsprechenden Stadt aufhält.
Jedes Gebäude braucht alle 20.000 m² eine Baugenehmigung !
(Bsp: bis 20.000 m² = 1. Baugenehmigung; ab 20.001 m² bis 40.000 m² = 2. Baugenehmigung )Ausnahmeregelung:
Es gibt 3 Gebäude welche ohne Baugenehmigung erweitert werden können!
- der Fuhrpark
- das Ausbildungzentrum
- der Konsortiumssitz