Steuern: Unterschied zwischen den Versionen

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== Steuern ==
 
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Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab 1 Million Euro (1.000.000€) Firmenwert fällig.<br/><br/>
 
Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab 1 Million Euro (1.000.000€) Firmenwert fällig.<br/><br/>
  
Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei. Danach gilt ein Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€.<br/>Der Steuersatz wird für jede weiteren 5.000€ um 1% erhöht bis zu einem Maximum von 40%.<br/><br/><br/>
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Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei. Danach gilt ein Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€.<br/>Der Steuersatz wird für jede weiteren 5.000€ um 1% erhöht bis zu einem Maximum von 40%.
  
'''Beispiel:'''
 
 
Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:<br/>
 
 
Der steuerbare Gewinn beträgt 59.713€ - 20.000€ = '''39.713€'''.<br/><br/>
 
  
 
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Es fallen also 2.968,43€ Ertragssteuern bei einem Tagesgewinn von 59.713€ an.
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Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:
Ab einem Gewinn von 180.000 € ist 40% Ertragssteuer zu bezahlen.
 
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== Managergehalt ==
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Der steuerbare Gewinn beträgt 59.713€ - 20.000€ = '''39.713€'''.
  
Unter Büro->Privat ''kann'' man ab Level 2 ein Managergehalt zahlen. Ab 25 Millionen Euro (25.000.000€) Firmenwert ist dieses Pflicht!<br/>Mit dem Managergehalt kann man Statussymbole wie Autos, Häuser und Luxusgegenstände kaufen. <br/><br/>
 
  
Hinweise zur Berechnung des Managergehalts:<br/><br/>
 
  
*Das Managergehalt wird aus dem durchschnittlichen Firmengewinn der letzten 10 Tage (hier: '''Schnitt''') errechnet.
 
*Das Mindestgehalt muss 4% vom ''Schnitt'' betragen.
 
*Das Gehalt darf 10% vom ''Schnitt'' nicht überschreiten.
 
*Sollte das eingestellte Mindestgehalt kleiner als 4% des ''Schnittes'' sein, so wird es automatisch auf den Mindestwert von 4% des ''Schnittes'' eingestellt.
 
*Sollte das eingestelle Gehalt größer als 10% des ''Schnittes'' sein, so wird es automatisch auf den Maximalwert von 10% des ''Schnittes'' eingestellt.<br/><br/>
 
  
==== Privatvermögen ====
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Es fallen also 2.968,43€ Ertragssteuern bei einem Tagesgewinn von 59.713€ an.
  
Das Privatvermögen kann unter 0€ sinken. Es werden dann keine Dispozinsen berechnet.<br/>
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Ab einem Gewinn von 180.000 € ist 40% Ertragssteuer zu bezahlen.
  
  
 
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Aktuelle Version vom 1. November 2018, 01:45 Uhr

Steuern

Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab 1 Million Euro (1.000.000€) Firmenwert fällig.

Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei. Danach gilt ein Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€.
Der Steuersatz wird für jede weiteren 5.000€ um 1% erhöht bis zu einem Maximum von 40%.


Betrag Steuersatz Steuerbetrag
0 - 5.000€ 4% 200.00€
5.000€ - 10.000€ 5% 250.00€
10.000€ - 15.000€ 6% 300.00€
15.000€ - 20.000€ 7% 350.00€
20.000€ - 25.000€ 8% 400.00€
25.000€ - 30.000€ 9% 450.00€
30.000€ - 35.000€ 10% 500.00€
35.000€ - 39.713€ 11% 518.43€
Summe 2.968,43€

Beispiel:

Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:

Der steuerbare Gewinn beträgt 59.713€ - 20.000€ = 39.713€.



Es fallen also 2.968,43€ Ertragssteuern bei einem Tagesgewinn von 59.713€ an.

Ab einem Gewinn von 180.000 € ist 40% Ertragssteuer zu bezahlen.