Steuern
Steuern
Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab 1 Million Euro (1.000.000€) Firmenwert fällig.
Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei. Danach gilt ein Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€.
Der Steuersatz wird für jede weiteren 5.000€ um 1% erhöht bis zu einem Maximum von 40%. Es können also höchstens 8.000€ an Ertragssteuern anfallen.
Beispiel:
Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:
Der steuerbare Gewinn beträgt 59.713€ - 20.000€ = 39.713€.
Betrag | Steuersatz | Steuerbetrag |
---|---|---|
0 - 5.000€ | 4% | 200.00€ |
5.000€ - 10.000€ | 5% | 250.00€ |
10.000€ - 15.000€ | 6% | 300.00€ |
15.000€ - 20.000€ | 7% | 350.00€ |
20.000€ - 25.000€ | 8% | 400.00€ |
25.000€ - 30.000€ | 9% | 450.00€ |
30.000€ - 35.000€ | 10% | 500.00€ |
35.000€ - 39.713€ | 11% | 518.43€ |
Summe | 2.968,43€ |
Managergehalt
Unter Büro->Privat kann man ab Level 2 ein Managergehalt zahlen. Ab 25 Millionen Euro (25.000.000€) Firmenwert ist dieses Pflicht!
Mit dem Managergehalt kann man Statussymbole, wie Autos, Häußer oder Luxusgegenstände kaufen.
Hinweise zur Berechnung des Managergehaltes:
- Das Managergehalt wird aus dem durchschnittlichen Firmengewinn der letzten 10 Tage errechnet (Schnitt).
- Das Mindestgehalt muss 4% vom Schnitt betragen.
- Das Gehalt darf 10% vom Schnitt nicht überschreiten.
- Sollte das eingestellte Mindestgehalt kleiner als 4% des Schnittes sein, so wird es automatisch auf den Mindestwert von 4% des Schnittes eingestellt.
- Sollte das eingestelle Gehalt größer als 10% des Schnittes sein, so wird es automatisch auf den Maximalwert von 10% des Schnittes eingestellt.
Das Privatvermögen kann unter 0€ sinken. Es werden dann keine Dispozinsen berechnet.