Steuern

Aus P&T-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Steuern

Die Ertragssteuer wird für alle Unternehmen ab 1 Million Euro (1.000.000€) Firmenwert fällig.

Die ersten 20.000€ Gewinn sind steuerfrei. Danach gilt ein Mindeststeuersatz von 4% für die ersten 5.000€.
Der Steuersatz wird für jede weiteren 5.000€ um 1% erhöht bis zu einem Maximum von 40%. Es können also höchstens 8.000€ an Ertragssteuern anfallen.


Beispiel:

Ein Tagesgewinn von 59.713€ wird folgendermaßen versteuert:

Der steuerbare Gewinn beträgt 59.713€ - 20.000€ = 39.713€.

Betrag Steuersatz Steuerbetrag
0 - 5.000€ 4% 200.00€
5.000€ - 10.000€ 5% 250.00€
10.000€ - 15.000€ 6% 300.00€
15.000€ - 20.000€ 7% 350.00€
20.000€ - 25.000€ 8% 400.00€
25.000€ - 30.000€ 9% 450.00€
30.000€ - 35.000€ 10% 500.00€
35.000€ - 39.713€ 11% 518.43€
Summe 2.968,43€

Managergehalt

Unter Büro->Privat kann man ab Level 2 ein Managergehalt zahlen. Ab 25 Millionen Euro (25.000.000€) Firmenwert ist dieses Pflicht!
Mit dem Managergehalt kann man Statussymbole, wie Autos, Häußer oder Luxusgegenstände kaufen.

Hinweise zur Berechnung des Managergehaltes:

  • Das Managergehalt wird aus dem durchschnittlichen Firmengewinn der letzten 10 Tage errechnet (Schnitt).
  • Das Mindestgehalt muss 4% vom Schnitt betragen.
  • Das Gehalt darf 10% vom Schnitt nicht überschreiten.
  • Sollte das eingestellte Mindestgehalt kleiner als 4% des Schnittes sein, so wird es automatisch auf den Mindestwert von 4% des Schnittes eingestellt.
  • Sollte das eingestelle Gehalt größer als 10% des Schnittes sein, so wird es automatisch auf den Maximalwert von 10% des Schnittes eingestellt.

Das Privatvermögen kann unter 0€ sinken. Es werden dann keine Dispozinsen berechnet.